Opt-in
Unter Opt-in versteht man eine ausdrückliche Zustimmung für etwas, zum Beispiel den Newsletter-Empfang oder ein kostenloses Beratungstelefonat.
In Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen nur nach vorheriger Einwilligung zulässig. Dies ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7, Absatz 2, Nummer 2 und 3 von 2004 geregelt.
Im E-Mail-Marketing wird heute zwischen Single-Opt-in und Double-Opt-in unterschieden.
Single-Opt-in
Beziehen wir das Opt-in auf einen Newsletter, so müssen wir von jedem Interessenten, der unseren Newsletter abonnieren möchte, eine einfache Zustimmung einholen. Bei dem einfachen Single-Opt-in muss das Interesse für etwas nicht zusätzlich bestätigt werden.
Der Interessent gibt seine Kontaktinformationen in das Formular ein und bestätigt damit bereits sein Interesse zum Newsletter. Da das einfache Opt-in in der Praxis hohe Risiken birgt, wird heute ausschließlich das Double-Opt-in-Verfahren eingesetzt.
Double-Opt-in
Bei einem Double-Opt-in muss ein Interessent das Interesse doppelt (double) bestätigen. In der Praxis sieht es so aus, dass der Interessent zunächst eine Bestätigungs-E-Mail erhält, in der ein Bestätigungs-Link enthalten ist.
Erst wenn der Interessent den Bestätigungs-Link anklickt, kann der Absender E-Mails mit Werbeabsicht an diesen Empfänger versenden. Das Double-Opt-in kann man nach dem Inkrafttreten der DSGVO als eine Pflichtmaßnahme betrachten.